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Dokument-ID: 1263889
8.8.12 Zuständige Behörde/Umweltbehörde
Als zuständige Behörde gilt jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren örtlichen Wirkungsbereich die Vermeidungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen waren oder zu ergreifen gewesen wären.