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Dokument-ID: 1263019
7.3.1.1 Allgemein
Nach § 1 Abs 1 Patentgesetz (PatG) werden „für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik …, sofern sie neu sind, sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind, auf Antrag Patente erteilt“.