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Neu Dokument-ID: 1265312

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.10.12 Strafbestimmungen

Vorauszuschicken ist, dass Verstöße im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des LSD-BG mit empfindlichen Verwaltungsstrafen geahndet werden können.

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