© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1263994

Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.7.1 Rückblick:VbVG seit 2006

Das VbVG • [Fußnote: Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG), BGBl I Nr 151/2005. Die Einführung eines solchen Gesetzes war aufgrund des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft und anderer völkerrechtlich verbindlicher Abkommen europarechtlich geboten. trat mit 01.01.2006 in Kraft und wurde 2007 • [Fußnote: BGBl I Nr 112/2007. an die mit 01.01.2008 in Kraft getretene Strafprozessrechtsordnung (StPO) • [Fußnote: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008), BGBl I Nr 109/2007. Vgl dazu auch Kapitel 9.3.4. angepasst. Die letzten Änderungen des VbVG erfolgten mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016 • [Fußnote: BGBl I Nr 26/2016. und dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023. • [Fußnote: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, die Nationalratswahlordnung 1992 und die Europawahlordnung geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 – KorrStrÄG 2023), BGBl I Nr 100/2023. Letzteres führte zu einer massiven Erhöhung des maximalen Betrags der Tagessätze.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop