© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1263997

Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.7.4 Sanktionen im VbVG

Ist ein Verband für eine Straftat nach dem VbVG verantwortlich, so ist über diesen eine Verbandsgeldbuße zu verhängen, die sich nach Tagsätzen • [Fußnote: Der Mindesttagsatz beträgt EUR 50,–; der Maximaltagsatz EUR 30.000,– (§ 4 Abs 4 VbVG). Die Anzahl der Tagsätze richtet sich nach dem jeweiligen Delikt und beträgt im Höchstfall 180 Tagsätze, sodass sich eine maximale Größe von EUR 5,4 Mio ergibt. Der Tagessatz ist nach der Ertragslage des Verbandes unter Berücksichtigung von dessen sonstiger wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu bemessen. Dient der Verband gemeinnützigen, humanitären oder kirchlichen Zwecken oder ist er sonst nicht auf Gewinn gerichtet, so ist der Tagessatz mit mindestens 2 bis maximal EUR 1.500,– festzusetzen. bemisst.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop