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Dokument-ID: 1263868
8.4.3 Umweltrecht
Die Bestimmungen des österreichischen Umweltrechts normieren an zahlreichen Stellen spezifische Verantwortlichkeiten, wobei es das vordergründige Ziel dieser Verwaltungsvorschriften ist, den betrieblichen Umweltschutz durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern.