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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.9.1.4 Haftung der Geschäftsführer der GmbH & Co KG?

Soweit die Haftung der Geschäftsführer die GmbH selbst, ihre Gesellschafter oder ihre Gläubiger betrifft, gelten die oben angeführten Grundsätze auch für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG. Ob jedoch der KG im Falle mangelhafter Geschäftsführung der GmbH-Geschäftsführer ein direkter Anspruch gegen jene zusteht, ist umstritten. • [Fußnote: Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, § 25 Rz 30.

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