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Neu Dokument-ID: 1260133

Gerhard Hochedlinger - Christian Lutz | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.0 Neue Rechtsvorschriften und aktuelle Gesetzesvorhaben

Seit 01.01.2025: Telearbeitszeitgesetz

Telearbeit liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen „unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie entweder in seiner Wohnung oder einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörigen Örtlichkeit erbringt“ (§ 2h AVRAG).

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