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Robert Chmilewsky - Thomas Gruber - Paul Höntsch - Thomas Joszt - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.3 Zivilrechtliche Haftung des Inhabers eines Unternehmens

§ 18 UWG ordnet eine Haftung des Inhabers eines Unternehmens an („Unternehmerhaftung des UWG“). Wegen bestimmter wettbewerbswidriger Handlungen kann der Inhaber eines Unternehmens auch dann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Handlung im Betrieb seines Unternehmens von einer anderen Person begangen worden ist. In diesen Fällen haftet er auch für Schadenersatz, wenn ihm die Handlung bekannt war oder bekannt sein musste.

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