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Neu Dokument-ID: 1265310

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.10.10 Ergänzende Haftungsbestimmungen

Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich aus dem LSD-BG ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zahler gem § 1357 ABGB, dh als Mitschuldner für die gesamte Schuld. Für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung ist § 14 AÜG einschlägig.

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