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Dokument-ID: 1263058
7.6.2 Zivilrechtliche Haftung des Inhabers eines Unternehmens
Der Inhaber eines Unternehmens • [Fußnote: Zum Inhaber eines Unternehmens und der Auslegung des Betriebes siehe Kapitel 7.2.3.] kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Urheberrechtsverletzung im Rahmen seines Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten, wie etwa einem leitenden Angestellten („Manager“), begangen wurde oder droht. • [Fußnote: Vgl dazu § 81 Abs 1 Satz 2 UrhG.]