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Neu Dokument-ID: 1267763

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.19.1 Luftfahrtgesetz

Das Luftfahrtgesetz regelt die Haftung für durch ein Luftfahrzeug verursachte Schäden an Personen und Sachen. Der Beförderer haftet verschuldensunabhängig, jedoch betraglich begrenzt, für Schäden an beförderten Personen (Passagieren) oder an beförderten Sachen (Fracht, Gepäck).

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