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Neu Dokument-ID: 1265345

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.16.1 Allgemeines

Den gesetzlichen Bestimmungen folgend ist eine Konkurrenzklausel eine Vereinbarung, durch die der Angestellte bzw der Arbeitnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienst- bzw Arbeitsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird. • [Fußnote: Vgl § 36 AngG, § 2c Abs 1 AVRAG; auch sog „nachvertragliches Wettbewerbsverbot“.

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