7.3.1.2 Erfindung im Sinne des PatG
Was eine Erfindung ist, regelt das PatG nicht. Erfindung bedeutet die Lösung einer Aufgabe (zB Aufgabe: Wie ist es möglich, den Menschen unter Wasser atmen zu lassen? Lösung: mittels eines Drucklufttauchgeräts). Damit es sich um eine Erfindung iSd PatG handelt, muss sie allerdings „technischen Charakter“ aufweisen. • [Fußnote: EPA (Technische Beschwerdekammer) 15.11.2006, T154/04.] Es geht somit darum, eine technische Aufgabe mit technischen Mitteln zu lösen. Das Erfordernis der „Technizität“ ist aber weit auszulegen und umfasst etwa auch die Bereiche Landwirtschaft, Biologie, Medizin und Chemie. • [Fußnote: Kucsko, Geistiges Eigentum (2017) 135.] Nicht darunter fallen würde aber etwa ein mathematischer Algorithmus als Problemlösung, weil ihm ein technisches Element fehlt.