11.7.5 Betroffene Rechtsbereiche
Compliance-Programme sind v.a. in größeren Unternehmen für ausgewählte Rechtsgebiete wie insbesondere Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Kapitalmarktrecht, gegebenenfalls auch Datenschutzrecht und Immaterialgüterrecht (Marken- und Patentrecht) bereits seit Längerem en vogue. Neben einer – je nach Branche – Vielzahl an verwaltungsrechtlichen Bestimmungen gewinnen aber auch Rechtsbereiche wie Arbeits- und Sozialrecht (v.a. Ausländerbeschäftigung), Antikorruptionsrecht sowie Produkthaftungsrecht an Bedeutung.