7.3.1.7 Zivilrechtliche Haftung des Inhabers eines Unternehmens
Ähnlich dem UWG sieht auch das PatG eine Haftung des Inhabers eines Unternehmens vor. Inhaber eines Unternehmens ist jede natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt. Gemeint ist derjenige, der das Unternehmen führt. Wird also das Unternehmen von einer Gesellschaft geführt, so haftet demnach grundsätzlich die Gesellschaft (also GmbH, AG, KG, OG usw). Wird das Unternehmen von einem Einzelunternehmer geführt, haftet dieser.