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Dokument-ID: 1258351
2.2.5.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist – als juristische Person – rechtsfähig und Formunternehmer nach § 2 UGB. Sie kann grundsätzlich zu jedem erlaubten (materiellen oder ideellen) Zweck gegründet werden und ist die in der Praxis mit Abstand am häufigsten benutzte (eingetragene) Gesellschaftsform.