2.1.2 Moderne Organisationsstrukturen
Auf ihre Verantwortung in rechtlicher Hinsicht sind Vorstände, Geschäftsführer und nachgeordnete Führungskräfte des so genannten „modernen Managements“ mitunter erstaunlich wenig vorbereitet. Ein Grund dafür mag es sein, dass leitende Mitarbeiter oftmals „im operativen Geschäft untergehen“ und die unternehmensinternen Pflichtenkataloge immer länger werden.
Was aber nützt einem GmbH-Geschäftsführer die penibelste Einhaltung aller ihm von „seinen“ Gesellschaftern aufoktroyierten Berichtspflichten, das Erreichen sämtlicher Benchmarks und Zielvorgaben etc, wenn der Geschäftsführer sonstige, sich zB aus dem GmbH-Gesetz oder aus zahlreichen Sondergesetzen ergebende Vorschriften verletzt, etwa indem er in Unkenntnis der Rechtslage rechtswidrige Gesellschafterweisungen befolgt?
Es geht also, wenn von der „Verantwortung von Führungskräften“ die Rede ist, nicht (nur) um das Erreichen von Kennzahlen bzw – abstrakt gesprochen – um die Erfüllung innerbetrieblicher Vorgaben, sondern vielmehr ganz generell um die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, welche leitende Mitarbeiter kraft zwingenden Gesetzesrechts bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten stets zu beachten haben.
Das Erkennen der bzw das Wissen um die den „modernen Manager“ treffenden Handlungspflichten wird jedoch mitunter, wie vorhin bereits erwähnt, durch aus betriebswirtschaftlicher Sicht möglicherweise effiziente, in rechtlicher Hinsicht aber durchaus komplizierte Organisationsstrukturen erschwert.
Wenn beispielsweise jemand in einem Unternehmen, in dem die internen Aufgaben und Verantwortungsbereiche in einem Matrix-Organigramm abgebildet werden, als „Senior Marketing Manager“ tätig ist, dann muss zur Klärung dessen Kompetenzen in rechtlicher Hinsicht zuvorderst ua gefragt werden, ob es sich bei diesem Mitarbeiter um einen „unternehmensrechtlichen“ Geschäftsführer, mithin um ein Organ der Gesellschaft handelt. Ist dies der Fall, ist es zur Klärung der ihm obliegenden Pflichten des Weiteren entscheidend, in welcher Gesellschaftsform der Manager leitend tätig ist (also zB als Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft oder einer GmbH). Von diesen gesellschaftsrechtlichen Fragen wiederum ist die schuldrechtliche Rechtsbeziehung des Geschäftsführers, insbesondere dessen arbeitsrechtliche Einordnung (mit allen Auswirkungen in sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht) zu unterscheiden: Ist dieser offenbar leitende Mitarbeiter Angestellter im Sinne des Angestelltengesetzes (AngG), freier Dienstnehmer oder gar selbstständig und mit der Gesellschaft nur aufgrund eines Werkvertrages verbunden?
Achtung:
In der Praxis werden zuweilen leitende Mitarbeiter als Geschäftsführer bezeichnet, ohne tatsächlich handels- bzw unternehmensrechtlicher (dh im Firmenbuch eingetragener) Geschäftsführer mit entsprechender Vertretungsbefugnis zu sein. Vielleicht ist der Betreffende aber gewerberechtlicher Geschäftsführer?
Früher waren die hier überblicksartig aufgeworfenen Probleme weniger ausgeprägt, wurden doch in hierarchischen Führungssystemen sämtliche Entscheidungen traditionell ausschließlich von der Unternehmensführung – und nur von dieser – getroffen; die „Untergebenen“ waren lediglich ausführend tätig und handelten ausschließlich auf Weisungen. So problematisch eine solche autoritäre Führung aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch sein mag, birgt sie doch den Vorteil einer klaren und leicht verständlichen Struktur: Der Unternehmensleiter ist alleiniger Verantwortlicher für alle unternehmerischen Entscheidungen; die „Untergebenen“ sind dafür verantwortlich, die Weisungen des Vorgesetzten umzusetzen. Es gibt folglich keine Delegation von Verantwortung, sondern nur Delegation von Arbeit.
Moderne Unternehmensführung sieht heute freilich anders aus: Es gelten verschiedenste Organisationsregeln, deren Zweck es oftmals ist, selbstständigen Teams auf allen Ebenen der Organisation die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten innerhalb ihres Aufgabenbereiches zu geben. Diverse moderne Organisationsgestaltungen in Matrix- oder Gruppenfunktionen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rechtsordnung in manchen Fragen doch von hierarchischen Strukturen ausgeht und klar differenziert, es daher aus rechtlicher Sicht im Einzelfall stets notwendig ist, Personen und Maßnahmen in diesem Sinne richtig einzuordnen.
Es wird folglich auch in den einzelnen Abschnitten dieses Werks – soweit möglich und sinnvoll – zwischen den Rechten und Pflichten leitender Mitarbeiter („Manager“), bevollmächtigter Vertreter (insbesondere Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte) und Organen einer Gesellschaft unterschieden, wobei hier wiederum zwischen den Rechtsformen der OG, KG, GmbH und AG differenziert werden wird.
Der Aufbau soll dabei dergestalt sein, dass zuvorderst der den Geschäftsführer, Mitarbeiter etc treffende Sorgfaltsmaßstab bei der Erfüllung seiner Pflichten beleuchtet wird, sodann auf einige wesentliche „besondere Pflichten“ eingegangen wird, um zu guter Letzt auf Haftungsszenarien eingehen zu können, die schlagend werden können, wenn sich der Betreffende eben nicht an die zuvor skizzierten Pflichten hält.
Zwar ist die korrekte Erfüllung aller einer Führungskraft obliegenden Aufgaben selbstverständlich die wichtigste Maßnahme der Haftungsvermeidung und damit im ureigensten Interesse des jeweils Betroffenen; in diesem Werk soll aber nicht nur aufgezeigt werden, welche Obliegenheiten es nun sind, die Geschäftsführer und sonstige leitende Mitarbeiter eines Unternehmens in concreto treffen bzw welche negativen Folgen ein Zuwiderhandeln gegen diese Pflichten haben kann; vielmehr sollen auch darüber hinausgehende Tipps zur Verfügung gestellt werden, die es einem Manager ermöglichen, sein Haftungsrisiko zu minimieren. Es sei diesbezüglich an dieser Stelle exemplarisch die Delegation von Entscheidungen an Dritte, insbesondere an andere Organe einer Gesellschaft (zB an die Generalversammlung einer GmbH) sowie die mitunter bestehende Möglichkeit von D&O-Versicherungen genannt.
Damit das vorliegende Werk für dessen eigentliche Zielgruppe, nämlich für die im Unternehmen tätigen Führungskräfte, auch ohne juristische Vorkenntnisse lesbar ist, wurde das Vorwort um ein Unterkapitel erweitert, welches die wichtigsten Rechtsgrundlagen zum leichteren Verständnis der in weiterer Folge im Detail beleuchteten Materien für Nichtjuristen darlegen soll. Kontrollfragen (samt Lösungen) sollen am Ende eines jeden Abschnitts sicherstellen, dass die zuvor aufbereiteten Inhalte auch tatsächlich verstanden wurden; mitunter sind in diesen so genannten Kontrollfragen aber auch Rechtsfragen verpackt, auf die zuvor nicht (oder nicht im Detail) eingegangen werden konnte; auch in den weiterführenden Literaturhinweisen ebenso wie in den (bewusst sparsam verwendeten) Fußnoten, welche dem interessierten bzw betroffenen Leser – ohne den Textfluss zu stören – die Möglichkeit zur Vertiefung in die Materie geben sollen, wird mitunter auf weitergehende Rechtsfragen verwiesen.
Generell sei aber an dieser Stelle angemerkt, dass das vorliegende Werk keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und will; selbstverständlich kann diese Loseblattsammlung auch keine im Einzelfall notwendige Rechtsberatung ersetzen. Wohl aber soll hiermit Führungskräften ein praktischer und hoffentlich leicht lesbarer Leitfaden für den täglichen Umgang mit Gesellschaftern, Kontrollorganen, Gläubigern und Mitarbeitern mitgegeben werden; die am Textrand verwendeten Schlagwörter und Symbole sollen eine nötigenfalls besonders rasche erste Einschätzung der Rechte und Pflichten sowie allfälliger mit gewissen Maßnahmen verbundene Gefahren erleichtern.