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Dokument-ID: 1263001
6.11.5 Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsfähigkeit
§ 31 IO enthält zwei getrennte Anfechtungsfälle: die Deckung (Befriedigung/Sicherstellung) eines nahen Angehörigen des Schuldners oder eines anderen Insolvenzgläubigers sowie den Abschluss eines nachteiligen Rechtsgeschäftes. • [Fußnote: Vgl Rebernig in Konecny/Schubert § 31 KO, Rz 1.]