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Dokument-ID: 1265291
13.8.2 Rechtsgrundlagen
Ausgangspunkt der innerstaatlichen Regelungen betreffend Betriebsübergange ist eine im Jahr 2001 neu verlautbarte Richtlinie der Europäischen Union (2001/23/EG), die in Österreich durch die §§ 3 bis 6 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) umgesetzt wurde. Aufgrund des Gebotes zur richtlinienkonformen Interpretation kommt der Rechtsprechung des EuGH bei der Beurteilung von Sachverhalten, die einen Betriebsübergang darstellen könnten, immanente Bedeutung zu.