© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1262987

Alexander Mirtl - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.9.3 Insolvenzverfahren im Ausland

Koordination der Organe

Besteht neben dem österreichischen Verfahren im Ausland ein Insolvenzverfahren, so sind der Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht zur Zusammenarbeit mit den Organen des ausländischen Verfahrens verpflichtet (§ 239 IO). Jede für den Ausgang des Verfahrens bedeutende Maßnahme bzw Entscheidung ist dem ausländischen Organ mitzuteilen und es sind bzgl der Verwertung von Vermögen gegenseitig Vorschläge zu unterbreiten. Ist das Auslandsvermögen in das österreichische Verfahren nicht einzubeziehen (Mittelpunkt der Interessen im Ausland), so besteht aber trotzdem die Pflicht der Organe zur Koordination.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop