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Neu Dokument-ID: 1265282

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.6.5 Fazit

Durch eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung kann ein Beitrag zur Mitarbeiterbindung geleistet werden. Arbeitgeber haben darüber hinausgehend für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer die Gewissheit, dass ein Teil der Ausbildungskosten nicht frustriert war, zumal es seitens des Arbeitnehmers zu einer Rückzahlung zu kommen hat.

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