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Dokument-ID: 1263872
8.5.1 Bundesabgabenordnung
Die Bundesabgabenordnung (BAO) sieht gesetzliche Bestimmungen vor, die für nach außen vertretungsbefugte Organe Haftungen festschreiben. All dies, um seitens des Fiskus eine ordnungsgemäße abgabenrechtliche Pflichterfüllung der Steuersubjekte (hier: GmbH, AG) sicherzustellen.