11.6.5 Vertrauensschadenversicherung
Viele Unternehmen erleiden zum Teil erhebliche Vermögensschäden durch Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung und sonstige unerlaubte Handlungen, die nicht von externen Dritten, sondern von Mitarbeitern des Unternehmens verursacht werden. Sehr oft – beispielsweise bei spielsüchtigen Mitarbeitern, die über Jahre hinweg Gelder aus dem Unternehmen für sich „abgezweigt“ haben – bleibt das Unternehmen nach Entdeckung des Schadens auf diesem sitzen, weil vom betreffenden (ehemaligen) Mitarbeiter schlicht „nichts mehr zu holen“ ist. • [Fußnote: Vgl Prazak, Wirtschaftskriminalität: Meist bedienen sich eigene Mitarbeiter, Wirtschaftsblatt 17.08.1999.]