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Dokument-ID: 1265157
13.3 Einstellungsgespräch
In der Regel ist die Aufnahme von Mitarbeitern mit einem Einstellungsgespräch zwischen einem Personalverantwortlichen sowie dem potentiellen Arbeitnehmer verbunden. Dem Arbeitgeber steht dabei nur ein inhaltlich abgegrenztes Fragerecht zu.