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Robert Chmilewsky - Thomas Gruber - Paul Höntsch - Thomas Joszt - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.4 Strafrechtliche Verantwortung des Inhabers eines Unternehmens

Den Inhaber eines Unternehmens treffen die gerichtlichen Strafen für das wissentliche Anwenden von aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken in öffentlichen Bekanntmachungen oder Medien (§ 4 UWG), das Bestechen von Bediensteten oder Beauftragten (§ 10 Abs 1 UWG), die Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, die gesetzes- oder sittenwidrig erlangt wurden und unbefugt verwertet oder anderen mitgeteilt wurden (§ 11 Abs 1 UWG) und für den Missbrauch anvertrauter Vorlagen (§ 12 UWG), wenn er vorsätzlich die im Betrieb seines Unternehmens von einer anderen Person begangene Handlung nicht hindert (§ 19 Abs 1 UWG).

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