10.16.1 Rom II-Verordnung
Seit 11.01.2009 ist die so genannte Rom II-Verordnung (Verordnung (EG) Nr 864/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates) anzuwenden und wird mit dieser ein neues Internationales Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse in der Europäischen Union eingeführt. Damit wird eine umfassende Harmonisierung auf dem bisher nur spärlich vereinheitlichten internationalen Kollisionsrecht im Bereich des Deliktsrechts, der ungerechtfertigten Bereicherung und der Geschäftsführung ohne Auftrag erreicht.