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Neu Dokument-ID: 1263996

Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.7.3 Verbandsverantwortlichkeit gem § 3 VbVG

Verbandsverantwortlichkeit ist dann gegeben, wenn die Tat zugunsten des Verbandes begangen wurde oder durch die Tat Pflichten verletzt wurden, die den Verband treffen.

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