Neu
Dokument-ID: 1265306
13.10.6 Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich hat zwingend Anspruch auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt (vgl § 3 Abs 1 LSD-BG).