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Neu Dokument-ID: 1265241

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.5.3.1 Pflicht zur Rückgabe der Betriebsmittel

Besonders in Zeiten von Homeoffice erhalten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Betriebsmittel für ihre Tätigkeiten, wie zB Handy, Laptop, Tablet, Dienstauto etc. Diese Geräte verbleiben üblicherweise im Eigentum des Arbeitgebers und sind daher bei Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitgeber vollständig zurückzugeben. Dazu gehören auch Arbeitsunterlagen und entsprechende Kopien.

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