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Dokument-ID: 1265241
13.5.3.1 Pflicht zur Rückgabe der Betriebsmittel
Besonders in Zeiten von Homeoffice erhalten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Betriebsmittel für ihre Tätigkeiten, wie zB Handy, Laptop, Tablet, Dienstauto etc. Diese Geräte verbleiben üblicherweise im Eigentum des Arbeitgebers und sind daher bei Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitgeber vollständig zurückzugeben. Dazu gehören auch Arbeitsunterlagen und entsprechende Kopien.