8.8.6 Umwelthaftung bei Auflagen
Im Rahmen eines Normalbetriebes kann es durch Berücksichtigung der (gewässerbezogenen) Auflagen zu keiner Umwelthaftung iSd B-UHG kommen. Das trifft mit großer Sicherheit auch auf Bewilligungen, die ex post zu weit ausgelegt worden sind, zu. • [Fußnote: Hauenschild, Umwelthaftung bei Normalbetrieb, ecolex (2009), 651.] Die Einhaltung von Auflagen hilft jedoch nur insoweit, als dass es zu keinem Störfall kommt. Im Falle eines Störfalls ist die Einhaltung nämlich irrelevant, der Betreiber haftet ungeachtet dessen.