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Neu Dokument-ID: 1267426

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.12.6 Das Produkt

Produkte sind bewegliche körperliche Sachen; darunter fällt auch Energie. • [Fußnote: Vgl OGH 16.04.1997, 7 Ob 2414/96t, JBl 1997, 739 = KRES 4/30. Auch menschliche Körperteile wie zB Blut sind nach ihrer Verselbstständigung Produkte. Auch dies kann zu einer Haftung desjenigen führen, der diese Produkte in den Verkehr bringt. Eine Haftung des Spenders besteht nicht. • [Fußnote: Posch in Schwimann, ABGB VII3 § 4 PHG, Rz 7.

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