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Alexander Mirtl - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.4 Insolvenzantrag

Nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht dem schuldnerischen Unternehmen ein einheitliches Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Erscheinungsformen – das Konkursverfahren, der Sanierungsplan, aber auch das Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) – zur Verfügung. Während die Befriedigung der Gläubigerinteressen durch Liquidation des Unternehmens das primäre Ziel des Konkursverfahrens ist, bildet die Unternehmensfortführung und Sanierung als Mittel zur Gläubigerbefriedigung den Kern des Sanierungsverfahrens. • [Fußnote: Vgl Buchegger, Insolvenzrecht (2010).

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