6.4.4 Insolvenzantrag
Nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht dem schuldnerischen Unternehmen ein einheitliches Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Erscheinungsformen – das Konkursverfahren, der Sanierungsplan, aber auch das Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) – zur Verfügung. Während die Befriedigung der Gläubigerinteressen durch Liquidation des Unternehmens das primäre Ziel des Konkursverfahrens ist, bildet die Unternehmensfortführung und Sanierung als Mittel zur Gläubigerbefriedigung den Kern des Sanierungsverfahrens. • [Fußnote: Vgl Buchegger, Insolvenzrecht (2010).]