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Dokument-ID: 1259281
5.2.1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die für den Geschäftsführer einer GmbH zentrale Bestimmung in puncto Wettbewerbsverbot ist § 24 GmbHG.
Die Bestimmung des § 24 GmbHG, welche als Ausprägung der Treuepflicht der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft begriffen werden muss, lautet wie folgt: