3.1 Rechtliche Voraussetzungen für Geschäftsführer
In den nachfolgenden Kapiteln wird rechtsformspezifisch dargelegt, welche sog Organe (zB bei einer Aktiengesellschaft deren Vorstand) zur Führung der Geschäfte des Unternehmens berufen sind. Noch vor diesen gesellschaftsrechtlichen Themen wird hier der ganz grundsätzlichen Frage nachgegangen, welche konkreten Voraussetzungen eine bestimmte Person mitbringen muss (bzw welche Umstände nicht vorliegen dürfen), um als Geschäftsführer fungieren zu können, wobei in der Folge, wenn vom „Geschäftsführer“ die Rede ist, der im Firmenbuch eingetragene unternehmensrechtliche (handelsrechtliche) Geschäftsführer gemeint ist, nicht hingegen der gewerberechtliche Geschäftsführer (siehe dazu Kapitel 8.3).