11.6.2 D&O-Versicherungen
Im Vergleich zur „klassischen“ Rechtsschutzversicherung weniger verbreitet sind in Österreich derzeit (noch) – vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen – Managerhaftpflichtversicherungen in Form einer D&O-Versicherung. Es handelt sich hierbei um eine (Vermögens-)Haftpflichtversicherung für Organmitglieder von Gesellschaften (und Privatstiftungen • [Fußnote: Vgl dazu Hochedlinger, D&O-Versicherung für den Stiftungsvorstand, ecolex 2008, 143.] ), vielfach erstreckt sich der Versicherungsschutz aber auch auf leitende Angestellte eines Unternehmens. • [Fußnote: Die Abkürzung D&O geht auf die englische Abkürzung für „Directors‘ and Officers‘ Liability Insurance“ zurück, zumal sich diese Versicherungsform erstmals im angloamerikanischen Rechtskreis durchgesetzt hat. Der Begriff „Directors“ bezeichnet dabei Personen, die im österreichischen Recht weitgehend mit Aufsichtsräten vergleichbar sind, während die „Officers“ den Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten entsprechen (ausf. dazu Gisch in Ratka/Rauter, 355).]