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Dokument-ID: 1265308
13.10.8 Bereithaltung von Meldeunterlagen, Sozialversicherungsunterlagen und behördlichen Genehmigungen
Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweiz haben nachstehende Unterlagen am Arbeits-/Einsatzort im Inland während des Entsendezeitraums bereitzuhalten oder diese dem Amt für Betrugsbekämpfung oder der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unmittelbar vor Ort und im Zeitpunkt der Erhebung in elektronischer Form zugänglich zu machen, nämlich