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Dokument-ID: 1263861
8.4.2.3 Laserschutzbeauftragter
Für das Verwenden von bestimmten Laserklassen ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten vorgesehen.
Durch die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten im Betrieb soll sichergestellt werden, dass bei der Verwendung von Lasern, beispielsweise in der Metallbearbeitung bzw im Bereich der Medizin, fachkundige Personen vorhanden sind.