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Dokument-ID: 1265245
13.6.2 Rechtliche Zulässigkeit
Die rechtliche Zulässigkeit von Ausbildungskostenrückersatzvereinbarungen wurde erstmalig im Jahr 2006 in § 2d Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) gesetzlich geregelt. Diese Regelung gilt für sämtliche Vereinbarungen, die ab diesem Tag abgeschlossen wurden.