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Neu Dokument-ID: 1265655

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.18.1 Allgemeines

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die vormals bestehende Karfreitagsregelung, wonach es sich beim Karfreitag für einzelne Religionsgruppen um einen bezahlten Feiertag handelt, als gleichheitswidrig eingestuft. Der österreichische Gesetzgeber hat sodann eine Ergänzung des Arbeitsruhegesetzes (ARG) vorgenommen und den „persönlichen Feiertag“ in § 7a geregelt.

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