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Dokument-ID: 1259338
5.3 Leitende Angestellte
Wie bereits erwähnt, treffen angestellte Dienstnehmer neben ihrer Hauptpflicht zur Erbringung der von ihnen insbesondere dienstvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zahlreiche Nebenpflichten, die aus der für den Dienstnehmer gegenüber seinem Dienstgeber bestehenden Treuepflicht abgeleitet werden.