Neu
Dokument-ID: 1265662
13.19.1 Allgemeines
Gerade die Arbeitszeit war und ist in den letzten Wochen und Monaten Mittelpunkt medialer Berichterstattung – dies aufgrund der ab 01.09.2018 in Kraft tretenden Erhöhung der täglich zulässigen Höchstgrenze der Arbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden. Nach längeren Verhandlungen wurde dabei auch ein so genanntes Ablehnungsrecht des Dienstnehmers bei einem möglichen 12-Stunden-Tag eingeführt.