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Dokument-ID: 1265167
13.4.1 Rechtsgrundlagen
§ 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) normiert für Arbeitgeber die grundsätzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Seit 1.8.2004 normiert § 1164a Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Ergänzung dazu eine gleichlautende Verpflichtung des Arbeitgebers für freie Dienstverhältnisse.