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Dokument-ID: 1263038
7.4.5.3 Priorität
Bekanntlich kann die Priorität einer zuvor erfolgten Markenanmeldung beansprucht werden, sofern das Markenzeichen der früheren Marke mit dem nun anzumeldenden Zeichen übereinstimmt. • [Fußnote: Vgl Grünzweig, Österreichisches, europäisches und internationales Markenrecht (15. Lfg 2025) § 10 MarkSchG Rz 116c.]