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Dokument-ID: 1263029
7.4 Markenschutzgesetz (MarkSchG)
Marken können Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung von Waren oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind,