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Neu Dokument-ID: 1265847

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.2 Verpflichtender Inhalt

Ein Dienstzettel hat zumindest nachstehende Angaben zu enthalten, um den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs 2 AVRAG) gerecht zu werden:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren
  • Gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte, Sitz des Unternehmens
  • Allfällige Einstufung in ein generelles Schema
  • Vorgesehene Verwendung und kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung
  • Die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie zB Sonderzahlungen, gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden, Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts
  • Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes
  • Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers, gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen
  • Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Arbeitnehmers
  • Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit und
  • Gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung

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