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Dokument-ID: 1263840
8.1 Allgemeines
Die Normen des Verwaltungsrechts stellen in einem modernen Rechtsstaat die überwiegende Masse des Rechtsstoffes dar und sind im Detail auch für einen Spezialisten längst nicht mehr in ihrem gesamten Inhalt überblickbar. Das Allgemeine Verwaltungs-verfahrensgesetz 1991 (AVG) sowie das Verwaltungs-strafgesetz 1991 (VStG) gewährleisten durch grund-sätzlich einheitliche Verfahrensvorschriften eine einfache Durchsetzung materieller Ansprüche.