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Dokument-ID: 1265579
13.17.5 Betriebsurlaub
Aufgrund von saisonalen Schwankungen der Geschäftslage und/oder notwendigen Arbeiten im Unternehmen (Inventur) besteht in der Praxis häufig das Verlangen von Arbeitgebern, einen Betriebsurlaub im Unternehmen zu etablieren. Aufgrund des Umstandes, dass ein Betriebsurlaub – in den meisten Fällen – im Interesse des Arbeitgebers liegt, unterliegt eine derartige Vereinbarung bestimmten Schranken und hat gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen.