Neu
Dokument-ID: 225211
Fünfter Abschnitt
Mediengesetz (MedienG)
Fünfter Abschnitt
Strafrechtliche Bestimmungen
§ 28. Medienrechtliche Verantwortlichkeit
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Medieninhaltsdelikte bestimmt sich, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den allgemeinen Strafgesetzen.