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Dokument-ID: 169397
§ 281a. Unzuständigkeit des OLG
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
§ 281a. Unzuständigkeit des OLG
(nichtamtliche Überschrift)
Der Umstand, dass ein unzuständiges Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der Anklageschrift festgestellt hat (§ 215), kann mit einer gegen das Urteil gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden.